Die Qualität der Erzeugnisse der Zwiesel Kristallglas AG, sowie deren Tochtergesellschaften, ist nicht zuletzt von der Qualität der Zulieferungen abhängig. Deshalb ist zu gewährleisten, dass alle Zulieferungen und Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Erfüllung der jeweiligen Qualitätsanforderungen ist Grundvoraussetzung und wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages zwischen den Unternehmen der Zwiesel Kristallglas AG und deren Lieferanten. Um die Qualitätsanforderung der Zwiesel Kristallglas AG zu erfüllen ist es erforderlich, dass der Lieferant über ein zeitgemäßes und wirksames Qualitätssicherungssystem verfügt. Der Lieferant ist verantwortlich für die Qualität seiner Erzeugnisse.
Qualitätspolitik der Zwiesel Kristallglas AG
Das Qualitätsmanagement und der Qualitätsgedanke sind so verankert, dass wir kontinuierlich und konsequent die Verbesserung von Dienstleistungen, Produkten, Prozessen und der Organisation in allen Funktionsbereichen betreiben. Die Qualitätspolitik ist in drei Grundsätzen definiert:
Zufriedene Kunden sind unser Maßstab
Die Erfüllung der Erwartungen unserer Kunden sind Maßstab für Innovationen, Produkte, Leistungen und Prozesse der Zwiesel Kristallglas AG. Wir garantieren weltweit unseren Kunden und Partnern den Zwiesel Kristallglas AG – Qualitätsstandard.
Qualität ist die Grundlage unserer Wettbewerbsfähigkeit
Jeder Mitarbeiter übernimmt Verantwortung für die Qualität seiner Arbeit und entwickelt den geforderten Qualitätsanspruch an seinem Arbeitsplatz stetig weiter. Wir überwachen unseren Qualitätsanspruch ständig und übertragen ihn auf alle Auftragnehmer und Zulieferer der Zwiesel Kristallglas AG.
Fehlerfreiheit ist unser Ziel – ständige Verbesserung ist unser Weg.
Wir sichern mit Prävention und der ständigen Verbesserung aller Prozesse deren Eignung, Stabilität, Effizienz und sorgen damit für unsere zukunftsorientierte Wettbewerbsfähigkeit.
Qualität bei der Beschaffung
Eingekaufte Materialien, Baugruppen, Geräte, Systeme, Anlagen und Leistungen werden Bestandteil unserer Produkte bzw. beeinflussen direkt oder indirekt deren Qualität. Anforderungen an zu beschaffende Güter, Produkte und Leistungen sind deshalb systematisch zu planen, zu lenken, zu prüfen und ständig zu verbessern.
Bewertungskriterien für die Qualitätsfähigkeit der Lieferanten sind
- die technische Qualität der Produkte,
- die logistische Qualität der Lieferungen,
- die kommunikative Qualität der Geschäftspartner und
- die kaufmännische Qualität der Verträge.
Diese Zielsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe der Beschaffungsorganisation mit den Lieferanten und erfordert eine enge Zusammenarbeit, sofern Art und Umfang der Aufträge es erfordern mit angemessenen organisatorischen Abläufen beider Partner. Verantwortungsbewusste Lieferanten stärken ihre Leistungsfähigkeit und das Vertrauen ihrer Abnehmer durch den Aufbau und die Nachweisführung eines zeitgemäßen wirksamen Qualitätssicherungssystems.
Qualitätsanforderungen von zu beschaffenden Produkten und Dienstleistungen
Grundlage der Qualitätsanforderung sind die von der Organisationseinheit Beschaffung zur Verfügung gestellten Anforderungsdokumente, die zu beschaffende Güter und Leistungen eindeutig definieren. Technische Anforderungen können sich auf Normen, Regelwerke und Bestimmungen beziehen (DIN, ISO, VDE, UW usw.) und sind Vertragsbestandteil der vom Lieferanten zu beachtenden Qualitätsanforderung. Anforderungsunterlagen sind - bei Entwicklung, Planung, Ausführung durch den Lieferanten - auch entsprechende Dokumente des Lieferanten selbst. Sie bedürfen unserer Zustimmung und Freigabe. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass stets nach den letztgültigen Dokumenten geplant, produziert und überwacht wird.
Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen
Der Lieferant hat mit dem Vertrag Verpflichtungen und Vereinbarungen nach den gesetzlichen Vorschriften übernommen. Er beeinflusst wesentlich die Qualität seiner gelieferten Produkte und Dienstleistungen und hat auch eine abweichungsfreie Lieferung zu gewährleisten. Er hat deshalb durch angemessene, geeignete Qualitätssicherungssysteme und -maßnahmen zu gewährleisten, dass die Lieferungen und Leistungen den festgelegten Anforderungsprofilen des Vertrages vollständig entsprechen. Das vom Lieferant angewandte Qualitätssicherungssystem bzw. die eingeleiteten -maßnahmen sollen bewirken, dass
- von Unterlieferanten bezogenes Vormaterial erst dann be- oder verarbeitet oder eingebaut wird, wenn volle Übereinstimmung mit dem vereinbarten Anforderungsprofil gegeben sind;
- alle auftretenden Abweichungen rasch erkannt, angemessen analysiert, Korrekturmaßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit sichergestellt sind;
- die vertragsgemäße Lieferung und Leistung allen vorgegebenen und vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Qualitätsplanung, -Prüfungen und -aufzeichnungen
Bedarfsträger und Beschaffungsmitarbeiter legen in Absprache mit dem Lieferanten zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen angemessene Prüfpläne, -anweisungen und -verfahren fest. Dabei können je nach Risikobewertung des Bestellers, dokumentierte Einzelprüfungen, mit zugehörigen Merkmalen nach Prüfplänen und -anweisungen oder Stichprobenprüfsysteme angewandt werden. Aufzeichnungen von Ergebnissen durchgeführter Prüfungen können zur Nachweisführung bei Produkthaftung vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Konformitätsnachweise, Werkzeugnisse und Prüfnachweise (z.B. nach DIN 50049) beizustellen.
Lieferanforderung
Die vereinbarten Liefertermine, Produkt- und Leistungsanforderungen sind einzuhalten. Verpackte und versandfertige Lieferungen sind durch entsprechende Verantwortliche (Produktions- oder Qualitätsverantwortliche) des Lieferanten nachweisbar freizugeben. Der Lieferant hat Erzeugnisse angemessen zu verpacken und zu kontrollieren, Transportschäden und Nutzungseinbußen zu vermeiden. Bei Bedarf sind vereinbarte, spezielle Verpackungsanforderungen zu beachten. Zur Wareneingangserfassung und Bearbeitung ist jede Pack- und Liefereinheit mit einer von außen sichtbaren Kennzeichnung zu versehen, aus der Inhalt, Stückzahl, Bestellnummer und Verpackungsdatum hervorgehen. Sind weitere Angaben notwendig, werden diese abgestimmt und vereinbart.
Audits
Durch abgestimmte Audits beim Lieferanten kann der Auftraggeber oder ein Beauftragter sich bei Bedarf über Art, Umfang und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems und der Maßnahmen des Lieferanten informieren.
Erstmusterprüfung und Freigabe
Vor Aufnahme von Serienlieferungen sind in nachfolgenden Fällen rechtzeitig Erstmuster zur Beurteilung und Freigabe vorzustellen:
- bei neuen Teilen und Erzeugnissen, falls vereinbart;
- bei Änderungen von Qualitätsmerkmalen, Toleranzen und Merkmalsgrenzen;
- bei Einsatz neuer oder geänderter Rohstoffe, Technologien, Werkzeugen, Maschinen, Anlagen und Produktionsstätten.
Die Muster müssen repräsentativ und die Qualitätsfähigkeit aller Werkstoff- und Anwendungsmerkmale durch Erstmusterprüfberichte und Meßblätter geprüft und dokumentiert sein. Die Mustersendungen sind gut sichtbar und deutlich durch den Vermerk "Muster" zu kennzeichnen. Es sind eine angemessene Anzahl von Mustern vorzustellen.Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zum Vergleich bei Meinungsverschiedenheiten ist es ratsam, freigegebene Musterteile, bzw. geänderte Muster, angemessen aufzubewahren. Für vom Lieferanten entwickelte und produzierte Erzeugnisse können angemessene Erprobungs- und Freigabeverfahren vereinbart werden.
Informationspflicht
Abweichungen und einseitige Änderungen sind ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung unzulässig.
Kooperationsbereitschaft
Die Beschaffungsorganisationen der Zwiesel Kristallglas AG sind gerne bereit alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen mit Lieferanten zu diskutieren und bei Bedarf auch zu unterstützen.
Wareneingangsprüfung
Bei der Warenübernahme werden allgemeine und spezifische Qualitätsprüfungen nach Stichprobenplänen durchgeführt. Die Prüfergebnisse der Anlieferung finden Einfluss bei der Lieferantenbewertung. Sofern nachweislich eine dokumentierte quantitative und qualitative Warenausgangsprüfung bei den Lieferanten durchgeführt wird, findetdies positiven Niederschlag in der Lieferantenbewertung.
Lieferantenbewertung
Die Lieferantenbeurteilung gibt Information über das Leistungsvermögen der einzelnen Lieferanten und ermöglicht einen objektiven Vergleich zwischen mehreren Lieferanten. Hierin werden Service, Kommunikationsfähigkeit, Produktqualität, Preispolitik, Lieferzuverlässigkeit, Logistik, Umwelt- und Energiemanagement erfasst und bewertet.
Umweltpolitik der Zwiesel Kristallglas AG
Unser Ziel ist, Umweltschutz in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess als festen Bestandteil aller unternehmerischen Tätigkeiten zu verwirklichen und Umweltschäden zu vermeiden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen ist für uns selbstverständlich und unterliegt einer permanenten Überprüfung.
Unser unternehmerisches Ziel ist auch, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Dazu benötigen wir das Engagement aller Mitarbeiter. Sie stärken wir durch Ausbildung sowie durch Übertragung von Eigenständigkeit und Verantwortung. Den Führungskräften kommt daher hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu.
Umweltmanagement
Die Zwiesel Kristallglas AG ist bestrebt, negative Auswirkungen seiner Produkte auf Mensch und Umwelt nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Lieferant hat zur Erreichung dieses Ziels ein effizientes Umweltmanagement einzurichten und zu unterhalten. Für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen steht Ihnen der Bereich Beschaffung gerne zur Verfügung.
Energiepolitik der Zwiesel Kristallglas AG
Das Unternehmen Zwiesel Kristallglas AG hat sich das Ziel gesetzt, den Energieverbrauch langfristig und nachhaltig zu optimieren. Dazu wird ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 betrieben.
Wir verpflichten uns, unsere Energieeffizienz laufend messbar zu steigern und dazu stetig nach Optimierungspotentialen für unseren Energieverbrauch und unseren Energieeinsatz zu suchen und diese umzusetzen.
Dazu ist ein Energiemanager von uns bestellt.
Wir verpflichten uns dazu, sicherzustellen, dass bei uns intern alle dafür notwendigen Informationen und Ressourcen verfügbar sind.
Wir verpflichten uns, alle gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz, Energieverbrauch und Energieeinsatz einzuhalten. Ebenso verpflichten wir uns solche Anforderungen auch dann einzuhalten, wenn diese nicht aus Gesetzen, sondern aus von uns eingegangenen Vereinbarungen mit unseren Kunden oder anderen Dritten resultieren.
Wir berücksichtigen bei der Beschaffung energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen bevorzugt. Wir betrachten dazu beim Vergleich möglicher Varianten nicht nur isoliert die Anschaffungskosten, sondern die Folgekosten durch den Energieverbrauch während der voraussichtlichen Einsatzdauer.
Wir setzen uns aufgrund des hier festgelegten Rahmens detaillierte und messbare Ziele für unsere Energieeffizienz, unseren Energieverbrauch und unseren Energieeinsatz und überprüfen diese regelmäßig.
Wir kommunizieren diese Verpflichtung im gesamten Unternehmen. Wir überprüfen sie regelmäßig und passen diese gegebenenfalls neuen Situationen an.
Energiemanagement
Wir weisen unsere Lieferanten darauf hin, dass eine Bewertung von Produkten, Einrichtungen und Dienstleistungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unseren Energieeinsatz haben, teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert.
Hierzu erwarten wir von unseren Lieferanten aktive Unterstützung in Bezug auf eine mögliche Optimierung unseres Energieeinsatzes und Energieverbrauches, sowie unserer Energieeffizienz über die geplante Nutzungsdauer der benötigten Energie nutzenden Produkte, Einrichtungen und Dienstleistungen.
Verpackungskennzeichnung
Deutsch:
Abfalltrennung.
Lokale Vorgaben beachten.
English:
Package Labeling
Separate waste collection.
Check your local municipal guidelines.
Italiano:
Etichettatura sulla confezione.
Raccolta differenziata. Verifica le disposizioni del tuo Comune.
Svuotare l’imballaggio.
Stand: 13.12.2022