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Störfall-Verordnung

Veröffentlichung gemäß § 8a sowie Anhang V "Information der Öffentlichkeit" der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereiches

Betreiber: Zwiesel Kristallglas AG 

Betriebsbereich: 

Zwiesel Kristallglas AG
Dr.-Schott-Straße 35
94227 Zwiesel

Tel.: + 49 (0) 9922/98-0
Fax.: +49 (0) 9922/98-399
e-Mail: [email protected]

2. Bestätigung des Betriebsbereichs

Der Betriebsbereich der Glasherstellung unterliegt der Störfallverordnung und entsprichteinem Betrieb der unteren Klasse (früherer Sprachgebrauch Grundpflichten der Störfallverordnung). Der Betriebsbereich wurde der:

Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 50,  Technischer Umweltschutz
84023 Landshut

angezeigt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Der Betrieb dient der Glasherstellung für die Industrie, die Gastronomie- und auch dem Privatbereich. Die Tätigkeiten umfassen das Schmelzen von, für die Glasherstellung benötigtem Gemenge Gemisch aus Rohstoffen zur Glasherstellung), Fertigung und Formgebung, Verpackung und Lagerung von Gläsern und die Lagerung von, zur Glasherstellung benötigten Rohstoffen. Die Schmelzleistung beträgt 140 t pro Tag.

4. Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffen, sowie deren wesentliche Gefahreneigenschaften

Link zur Detailansicht

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Das Werk verfügt über eine Werkfeuerwehr, die bei Störfällen oder Alarm ausrückt und die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Sollte ein Störfall nicht allein von der Werkfeuerwehr beherrscht werden können, werden über die Leitstelle, die Freiwillige Feuerwehr sowie die Polizei benachrichtigt. Diese informieren die Öffentlichkeit und empfehlen Verhaltensmaßnahmen, falls Auswirkungen über das Werk hinaus, eintreten.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) oder Hinweis wo diese Information elektronisch zugänglich ist

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) erfolgte durch die zuständige Behörde am 13.07.2020.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen  unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG eingeholt werden können

Des Weiteren können Informationen bei der Regierung von Niederbayern eingeholt werden.

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